Wie läuft eine Meldung ab?

Sie waren bei einer Abschiebung in Ihrer Einrichtung anwesend oder haben von einem Vorfall erfahren? Über das Meldeformular können Sie uns davon berichten.

Was passiert mit meinen Angaben?

  1. Ihre Angaben werden datenschutzkonform übermittelt
  2. Wir prüfen die Daten und werten die Meldungen systematisch aus
  3. Die Ergebnisse werden aggregiert und anonymisiert veröffentlicht, z.B. in Form von Berichten und einem jährlichen Überblick

Für die Anonymisierung achten wir auch auf lokale Besonderheiten und andere Merkmale, damit keine Rückschlüsse möglich sind. Die Sicherheit der Betroffenen ist Priorität.

Ihre Daten werden nicht an Behörden oder Dritte weitergegeben.

Die Erstveröffentlichung eines konkreten Vorfalls im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit erfolgt nur mit Zustimmung durch die meldende Person und - sofern möglich - durch die abgeschobene Person.

Was kann gemeldet werden?

Durchgeführte sowie abgebrochene Abschiebungsmaßnahmen können gemeldet werden. Jede Meldung ist wichtig und wird von uns ernst genommen.

Sie können uns Vorfälle melden, die Sie selbst erlebt haben sowie Vorfälle, auf die Sie in ihrem beruflichen oder anderem Umfeld aufmerksam geworden sind.

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich keine Klarnamen oder persönliche Daten anderer Personen mitgeteilt werden dürfen.

Welche personenbezogenen Angaben sind notwendig?

Außer einer E-Mail-Adresse müssen keine personenbezogenen Daten der meldenden Person angegeben werden. Mir der Angabe einer E-Mail-Adresse helfen Sie uns, bei Bedarf die Angaben zu verifizieren. Falls weitergehende Informationen oder Beratung erwünscht sind, nutzen wir die E-Mail-Adresse, um in Kontakt zu treten. Wünsche oder Hinweise zur Art der Kontaktaufnahme können gerne im Freifeld ergänzt werden.

Einige personenbezogene Daten der von Abschiebung betroffenen Person wie Alter, Geschlecht, Nationalität und ggf weitere helfen uns, das Phänomen besser zu verstehen. Diese Daten werden anonym übermittelt.

Die Weiterverarbeitung der Daten erfolgt anonymisiert. Die gespeicherten E-Mail-Adressen werden zum Zweck der Kontaktaufnahme, Verifizierung und Beratung gespeichert und spätestens nach einem Jahr gelöscht. Es besteht jederzeit Anspruch auf Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Löschung.

Sofern personenbezogene Daten angegeben wurden, kann die die Löschung der vorliegenden Daten jederzeit verlangt werden. Darüber hinaus halten wir uns an die datenschutzkonformen Löschfristen der personenbezogenen Daten.

Was bringt eine Meldung?

Hilfe und Unterstützung

Wir beraten Sie gern zum Umgang mit Abschiebungen im Kontext stationärer Behandlung und unterstützen Sie dabei, das Thema in Ihrem beruflichen Umfeld anzusprechen.Denn der Umgang mit Polizei und Ausländerbehörde kann Klinikpersonal im Arbeitsalltag überfordern.

Sie können sich mit Fragen auch zu einem späteren Zeitpunkt gerne unter jurema[ad]ippnw.de kontaktieren.

Sensibilisierung

Mit Hilfe Ihrer Meldungen und Erfarungen beteiligen wir uns an gesellschaftlichen Debatten, informieren zu Abschiebungen im Kontext stationärer Behandlungen, identifizieren Handlungsbedarfe und sensibilisieren politische Entscheidungsträger für die Problematik.

Wir klären Klinikmitarbeiter*innen über ihre Rechte und Möglichkeiten in Abschiebesituationen auf und ermutigen dazu, sich auch gegenüber Behörden, Amtspersonen und Polizei für das Wohl der Patient*innen einzutreten.

Vernetzung und Stärkung der Zivilgesellschaft

Im Einsatz für eine Medizin in sozialer Verantwortung und Menschenrechte sind wir nicht allein. Durch Austausch und Vernetzung bringen wir Fachdiskussionen voran und versuchen Veränderungen in Gesundheitswesen und Politik anzustoßen.

Meldestelle für Abschiebungen aus dem Krankenhaus

Meldestelle für Abschiebungen aus dem Krankenhaus